Das Schnäppchen FC Bayern München Trikot aus dem Türkeiurlaub auf eBay zu verkaufen kann ein teurer Spass werden. Neben der Löschung des Angebotes bei eBay droht dem Verkäufer eine markenrechtliche Abmahnung wegen Verletzung der Rechte des FC Bayern München. Der FC Bayern München geht in diesen Fällen über eine Kanzlei aus München konsequent gegen den Handel mit gefälschten Produkten vor und lässt entsprechende Angebot abmahnen.
Hintergrund
Der FC Bayern München ist Inhaber verschiedener Marken, wie der Gemeinschafts-Wort-/Bildmarke „FC BAYERN MÜNCHEN“, der Gemeinschafts-Wort-/Bildmarke „FC BAYERN MÜNCHEN E.V.“ mit dem Vereinslogo und der Wortmarke „FC BAYERN“.
Das Anbieten und der Verkauf von gefälschten Trikots verletzt diese Markenrechte (Art. 9 Abs. 1 GMV). Mit der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft, die Verpflichtung zu einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung, Schadensersatz und Anwaltskosten gefordert.
Anmerkung
Bei dem Verkauf nicht lizensierter, bzw. gefälschter Fan-Artikel droht regelmäßig eine Abmahnung. Die geforderte Unterlassungserklärung sollte dennoch nicht ohne vorherige Beratung abgegeben werden, da sie zu weit formuliert ist, so dass man sich zu mehr verpflichtet als nötig. Abhängig vom Einzelfall kann oft auch über die Kosten der Abmahnung verhandelt werden.
Haben Sie Fragen?
Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.