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Abmahnung FC Bayern München wegen Verkauf von Fälschungen bei eBay

2009 September 23
von RA Dennis Breuer

Das Schnäppchen FC Bayern München Trikot aus dem Türkeiurlaub auf eBay zu verkaufen kann ein teurer Spass werden. Neben der Löschung des Angebotes bei eBay droht dem Verkäufer eine markenrechtliche Abmahnung wegen Verletzung der Rechte des FC Bayern München. Der FC Bayern München geht in diesen Fällen über eine Kanzlei aus München konsequent gegen den Handel mit gefälschten Produkten vor und lässt entsprechende Angebot abmahnen.

Hintergrund

Der FC Bayern München ist Inhaber verschiedener Marken, wie der Gemeinschafts-Wort-/Bildmarke “FC BAYERN MÜNCHEN”, der Gemeinschafts-Wort-/Bildmarke “FC BAYERN MÜNCHEN E.V.” mit dem Vereinslogo und der Wortmarke “FC BAYERN”.

Das Anbieten und der Verkauf von gefälschten Trikots verletzt diese Markenrechte (Art. 9 Abs. 1 GMV). Mit der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft, die Verpflichtung zu einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung, Schadensersatz und Anwaltskosten gefordert.

Anmerkung

Bei dem Verkauf nicht lizensierter, bzw. gefälschter Fan-Artikel droht regelmäßig eine Abmahnung. Die geforderte Unterlassungserklärung sollte dennoch nicht ohne vorherige Beratung abgegeben werden, da sie zu weit formuliert ist, so dass man sich zu mehr verpflichtet als nötig. Abhängig vom Einzelfall kann oft auch über die Kosten der Abmahnung verhandelt werden.

Haben Sie Fragen?

Dennis Breuer ist Rechtsanwalt und Herausgeber von markenmagazin:recht. Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartner rund um Markenrecht und Markenschutz zur Verfügung. Sie erreichen mich über das Kontaktformular oder per E-Mail.

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